#322 Das Plädoyer für Beat Stocker: Der Vorwurf der Wortklauberei als Kompliment
Duri Bonin und Gregor Münch kommen auf das Plädoyer von Beat Stocker zu sprechen. Alleine schon aufgrund des schieren Umfanges läuft man Gefahr, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen. Marc Engler, Privatklägervertreter der Aduno, fasst diesen Umstand ins Bonmot: Wortklauberei als Verteidigungsstrategie. Was ist von derart langen Plädoyers zu halten? Gäbe es Alternativen? Wer ist Adressat eines Plädoyers (die Öffentlichkeit, das Gericht, der eigene Klient)? Ist der (pauschale) Vorwurf der Wortklauberei allenfalls als Kompliment zu verstehen?
Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.
Links zu diesem Podcast:
- Schweizerische Strafprozessordnung (StPO): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Andreas Blattmann (Verteidigung Beat Stocker): https://www.quadra.law
- Anwaltskanzlei von Dr. Marc Engler (Privatklägervertreter der Vicenza Payment Services AG): https://bmlaw.ch/de/anwalte/dr-marc-engler-partner
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lernhilfen für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/
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