#318 Vincenz-Prozss: Die Verhandlungsfähigkeit muss sichergestellt sein
Heute geht es weiter im Raiffeisen-Prozess vor Bezirksgericht Zürich. An der Reihe ist die Verteidigung des Beschuldigten Peter Wüst. Dieser leidet gemäss diversen Zeitungsberichten an schwerer Demenz. Es stellt sich deshalb vorab die Frage, ob dieser verhandlungsfähig ist: Denn unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung eines Strafverfahrens ist die Fähigkeit des Beschuldigten, die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen zu verstehen und dazu mit Blick auf seine Verantwortlichkeit vernünftig Stellung nehmen zu können. Duri Bonin erklärt in diesem Podcast, wie in einem solchen Fall die Verteidigung agiert, was das Gericht von Amtes wegen vorkehren muss und was die Folgen sind, falls dauernde oder vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit festzustellen ist.
Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.
Links zu diesem Podcast:
- Schweizerische Strafprozessordnung (StPO): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Fatih Aslantas: https://www.aslantas.ch/team
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lernhilfen für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/
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