Auf dem Weg als Anwält:in

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#139 Keine Wahrheitsfindung um jeden Preis (Art. 2 StPO)

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Art. 2 StPO hält zweierlei fest: Erstens, dass die Durchsetzung des materiellen Strafrechts alleinige Aufgabe des Staates ist (Grundsatz des staatlichen Straf- und Justizmonopols, Art. 2 Abs. 1 StPO) und zwar von Amtes wegen, d.h. losgelöst vom Willen von Privaten (Ermächtigungsdelikte und Antragsdelikte als Ausnahmen). Und zweitens, dass der Staat bei der Wahrheitsfindung "nur" die in der StPO erlaubten Möglichkeiten anwenden darf (Grundsatz der Formstrenge, Art. 2 Abs. 2 StPO)

Art. 2 StPO Ausübung der Strafrechtspflege

  1. Die Strafrechtspflege steht einzig den vom Gesetz bestimmten Behörden zu.
  2. Strafverfahren können nur in den vom Gesetz vorgesehenen Formen durchgeführt und abgeschlossen werden.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Weitere Podcastreihen von Duri Bonin

  • Auf dem Weg zur Anwältin
  • Interview aus dem Gefängnis
  • Frag den Anwalt
  • Mit 40i cha mers mit de Tiger

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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