Auf dem Weg als Anwält:in

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#103 Von einem Strafverfahren betroffene Dritte: Wann steht diesen eine Entschädigung zu?

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Die Staatsanwaltschaft St. Gallen erliess eine Editionsverfügung bei einer Bank mit jährigem Mitteilungsverbot. Daraufhin übermittelte die Bank Unterlagen eines von der Strafuntersuchung nicht betroffenen Dritten. Als das Mitteilungsverbot auslief, informierte die Bank den Dritten, worauf dieser unverzüglich Siegelung der Unterlagen sowie Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Entsiegelung und legte nach längerem Hin und Her einzig die Editionsverfügung offen. Hierbei zeigte sich, dass der behauptete konkrete Tatverdacht nicht über eine blosse Vermutungen hinausging (offensichtlich eine unzulässige Beweisausforschung). Entsprechend wurde Genugtuung sowie Entschädigung für die durch die Editionsverfügung verursachten Kosten und Umtriebe geltend gemacht (StPO 434). In der Begründung wurde explizit darauf hingewiesen, dass in klaren Fällen über den Entschädigungsanspruch bereits im Vorverfahren zu entscheiden sei. Falls die Staatsanwaltschaft dies anders beurteilen sollte, seien die Ansprüche im Rahmen des Endentscheids dem Sachgericht vorbehalten. Trotz dieses expliziten Hinweises sowie dem klaren Wortlaut von StPO 434 wies die Staatsanwaltschaft die Ansprüche in Eigenregie ab. Folglich bleibt Sandra und Duri Bonin nichts anderes übrig, als die für Beschwerden zuständige Anklagekammer zu bemühen. Sie wundern sich in diesem Podcast über den oft zu beobachtenden Reflex der Untersuchungsbehörden, unangemessene Verfahrenshandlungen nicht zugestehen zu können und lieber den erfolgten Belastungen für den Betroffenen eine weitere hinzuzufügen, als die Angelegenheit mit einer Geste des guten Willens aus der Welt zu schaffen. Den Staat kommt dies letztlich teuer zu stehen, wobei zusätzlich das Vertrauen des Betroffenen in den Staat leidet.

Weitere Podcastreihen von Duri Bonin

  • Auf dem Weg zur Anwältin
  • Interview aus dem Gefängnis
  • Fragen den Anwalt
  • Mit 40i cha mers mit de Tiger
  • Strafverteidigung

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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